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Statuten

vollständig

Der Kegelclub St. Pauli hat am 27.5.1990 seine Statuten angepasst:

 

Vollständige Statuten

 

des Kegelclubs

"St. Pauli"

 

§ 1

(1) Der Kegelclub führt den Namen "St. Pauli".

 

(2) Der Kegelclub ist von den nachfolgenden Mitgliedern am 8.3.1976 gegründet worden:

Groß Karl geb. 15.02.1908 Rombach Rudolf geb. 15.04.1931
Würth Hermann geb. 10.09.1914 Hofstetter Siegfried geb. 26.11.1937
Egger Willi geb. 26.09.1915 Maurer Werner  geb. 21.09.1939
Fritsch Paul  geb. 29.05.1924 Rawer Bernhard geb. 06.11.1942
Metzger Franz geb. 17.05.1928 Binder Norbert geb. 17.12.1944
Steiner Karl geb. 21.07.1928

 

(3) Die Mitgliederliste hat sich wie folgt verändert:

aufgenommen: 06.08.76 Mattmüller, Wilfried geb. 23.01.45
ausgetreten: Hofstetter, Siegfried
verstorben:  12.79 Würth, Hermann
aufgenommen: 08.09.80 Dorner, Werner  geb. 03.12.50
aufgenommen: 08.02.80 Ringwald, Alfred  geb. 17.11.33
ausgetreten:  Rombach, Rudolf
aufgenommen:  09.07.82 Barleon, Erwin  geb. 06.07.41
aufgenommen:  17.09.82  Bodemer, Jürgen  geb. 30.09.51
aufgenommen:  05.09.85 Karpf, Hermann geb. 16.06.14
verstorben: 01.85  Groß, Karl
aufgenommen:  05.01.90  Schmidt, Niko  geb. 09.05.55

 

Fortschreibung:

 

verstorben: 25.02.92  Metzger, Franz
ausgetreten: Mattmüller, Wilfried
aufgenommen:  20.10.95 Dieffenbacher, Heinrich geb. 14.11.47
aufgenommen:  15.12.95 Schlosser, Horst geb. 01.07.55
aufgenommen:  31.10.99 Bühler, Bernhard geb. 20.04.57

§ 2

(1)  Bei der Gründungsversammlung wurden einstimmig gewählt:
zum Präsidenten Herr Rechtsanwalt Paul Fritsch.

zum Geschäftsführer Herr Franz Metzger.

zum Kassenwart und Führer des Kegelbuch Herr Hermann Würth.
zum Chronisten Herr Willi Egger.
(2)  Das Präsidentenamt und alle anderen Ämter sind ehrenamtlich.

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§ 3

 

(1) Der Kegelclub ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
(2)  Beschlüsse können nur gefasst werden, wenn schriftlich oder fernmündlich mit Angabe des Beschlussgegenstandes eingeladen wurde.
(3)  Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst
(4) Satzungsändernde Beschlüsse benötigen in jedem Fall eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen seiner Mitglieder

§ 4

 

(1)  Der Kegelabend findet alle 14 Tage statt.
(2)  Jeder Kegler hat eine Grundgebühr zu zahlen. Jedes verlorene Spiel, einwandfreier Asphalt oder Bande werden wie ein verlorenes Spiel angerechnet.
(3) 

Fehlgeld wird geschuldet unabhängig vom Grund des Fernbleibens. Über die Höhe des Fehlgeldes wird mit 2/3 Mehrheit entschieden. Auf Beschluss kann das Fehlgeld aus wichtigem Grund für einzelne Spieler ermäßigt werden.

(4)  Gastkegler haben dieselbe finanzielle Verpflichtung wie jedes Mitglied.

§ 5

(1)  Jedes Jahr hat ein Ausflug stattzufinden. Die Ausflüge werden von der Kasse finanziert, soweit Deckung vorhanden.
(2)  Für den Fall, daß ein Mitglied am Ausflug nicht teilnimmt, erhält es 50% seines Anteils am Ausflugsgeld.

§ 6

(1)  Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft schriftlich gegenüber dem Kassierer kündigen. Er hat Anspruch auf die Hälfte seines Anteils an der Kasse zum Zeitpunkt der Kündigung.
(2)  Durch einseitige Erklärung kann jedes Mitglied Passives Mitglied werden. Diese Erklärung hat für mindestens 1 Jahr (1.1. bis 31.12.) Gültigkeit. Der Jahresbeitrag beträgt hierfür DM 60.-. Der Anspruch auf anteilige Auszahlung der Kegelkasse entfällt. (Änderung vom 22.10.90)

§ 7

(1) 

Zur Auflösung des Kegelclubs ist der schriftliche Antrag von mindestens 2/3 der Mitglieder erforderlich. Dieser Antrag ist dem Präsidenten gegenüber auszusprechen. Dieser hat innerhalb von 2 Monaten die Auflösungsversammlung einzuberufen. Das Vermögen wird dann auf die Mitglieder verteilt.

Diese geänderte Satzung wurde am 27.05.90 beschlossen. Dort waren anwesend: Norbert Binder, Jürgen Bodemer, Werner Dorner, Wilfried Mattmüller, Hermann Karpf, Bernhard Rawer, Alfred Ringwald, Karl Steiner. Stimmübertragungen lagen vor von Werner Maurer an Alfred Ringwald, von Erwin Barleon und Franz Metzger an Norbert Binder.

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Wichtige Beschlüsse des Clubs:
Wann

Was

07.11.89 Der Vergnügungslustigen wegen wird der Kegeltermin von Dienstag auf Freitag verlegt.

 11.05.01

Ab 1.1.2002 (Euroumstellung) beträgt das Fehlgeld 10 Euro, Grundgebühr 4 Euro, Fähnchen 0,30 Euro

SeitenanfangSeite erstellt von Bernhard Rawer. Mail an ihn: bernhard@rawer.de  Letzte Änderung am 12.12.2002